Allgemeiner Hinweis
Grundsätzlich gelten für alle Steirischen Kindergärten dieselben gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen, soweit nicht im Bewilligungsbescheid Abweichungen festgelegt sind. Es sind dies :
- Das Steiermärkische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz,
- Das Steiermärkische Kinderbetreuungsförderungsgetz
- Für Heilpädagogische Kindergärten zusätzlich: Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über ein Organisationsstatut für Heilpädagogische Kindergärten